|
DEFINITION SPEDITION/SPEDITEUR In der Praxis werden die Begriffe Spedition auf der einen Seite und Güterkraftverkehrsunternehmen, Frachtführer oder Transportunternehmen auf der anderen Seite häufig gleichzeitig gebraucht oder auch verwechselt. Es bestehen jedoch erhebliche rechtliche Unterschiede. Die Tätigkeit und Definition eines Spediteurs hat ihre Grundlage in den §§ 453 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB). Danach wird der Spediteur durch den Speditionsvertrag verpflichtet, die Versendung des Gutes zu besorgen. DIE AUFGABEN DES SPEDITEURS NACH HGB Zu den Aufgaben des Spediteurs nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) gehören u.a. die Organisation der Beförderung, die Bestimmung des Beförderungsmittels, die Bestimmung des Beförderungsweges, die Auswahl der ausführenden Unternehmer, der Abschluss der für die Versendung erforderlichen Fracht-, Lager- und Speditionsverträge, die Erteilung von Informationen und Weisungen an die ausführenden Unternehmer sowie die Sicherung von Schadenersatzansprüchen des Versenders. Darüber hinaus stehen die Organisation komplexer Dienstleistungspakete aus Transport, Umschlag, Lagerung und logistische Zusatzleistungen im Mittelpunkt des Geschäfts einer modernen Spedition. Der heutige Spediteur hat sich zunehmend zu einem Logistikdienstleister entwickelt. |
|
WARUM FEIER-LOGISTIK? - 7 GUTE GRÜNDE FÜR EINE ZUSAMMENARBEIT Weil wir als modernes Dienstleistungsunternehmen schnell und flexibel auf Ihre Anforderungen reagieren. Weil wir mit Ihnen eine faire Partnerschaft eingehen und Zeit für Sie und Ihre Wünsche haben. Weil wir Ihnen alle Produkte aus einer Hand anbieten, freundlich und kompetent. Weil wir Sie mit Leistung, Zuverlässigkeit, Seriosität und Service überzeugen. Weil wir schlank strukturiert sind und Sie dadurch Zeit gewinnen. Weil wir europaweit mit qualifizierten Partnern kooperieren. Weil wir kundenorientiert und professionell arbeiten. |